Das Beitragsjahr läuft immer vom 1. April bis 31. März des folgenden Jahres. Antragsteller werden nach Bezahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages zu Mitgliedern. Bei Zahlungsverzug: Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie mindestens 1% p. M. Verzugszinsen gilt als vereinbart. Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres schriftlich (eingeschrieben) gekündigt werden. Der Vorstand behält sich das Recht vor, ein Mitglied bei vereinswidrigem Verhalten aus dem Verein auszuschließen.
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